1900-1945  
Lehrer und Schüler
Anmerkungen zu Lehrern, die an der Schule zwischen 1900-1945 unterrichtet haben
Aussagen zu einzelnen Lehrern:
Langenberger, Franz: Oberlehrer, strenger, aber gerechter Lehrer, gewissenhaft in seiner Pflichterfüllung, vorbildlicher Turnlehrer und Leiter sportlicher Veranstaltungen,
Hempel, Reinhold: Schulleiter, Oberlehrer, vermittelte Liebe zum Wald und zur Jagd,
Preller, Friedrich: Oberlehrer und kurzfristig Schulleiter, verwaltet Raiffeisenkasse, Gemeinderatsvorsitzender,
Eiermann, Gotthold: fleißiger und gewissenhafter Erzieher, förderte geselliges Leben auf musikalischem Gebiet,
Merkel, Hugo: 11 Jahre Standesbeamter, Mitglied des Lehrerrates und Schulvorstand, aktiver Einsatz für Schule und Lehrer, nach 1945 beauftragt mit Wiedereröffnung der Schule, später entlassen wegen Mitgliedschaft NSDAP,
Besonderheiten seiner Unterrichtsführung: "... Abfragen der Aufzeichnungen der letzten Stunde, Behandlung des neuen Stoffes und als Diktat eine Zusammenfassung. Welche Klasse also in der nächsten Stunde Physik hatte, konnte man auf dem Schulhof in der Pause erkennen. Diese Schüler hatten ihre Physikmerkhefte in der Hand und versuchten die . 
1941, Schüler der 8. Klasse beim Arbeitseinsatz
Arbeitseinsatz der Schüler 1941
Zusammenfassung der letzten Stunde zu lernen… Herr Merkel war sehr streng, und jedes Nichtwissen hatte sofort Konsequenzen. Er unterrichtete meist die 6. Klassen, und hier wurde - das war sein Steckenpferd - das große Einmaleins gelernt: Alle Reihen bis zur 20 mussten bis zur Potenz beherrscht werden, d. h. die Reihe der 13 von 1x13 bis 13x13 oder die Reihe der 19 von 1x19 bis 19x19. Für manche Schüler war das eine Quälerei. Und die Strafen waren hart." (Chronik R. Schmalfuß)
Franke, Friedrich: Musiklehrer, vielfältige musikalische Betätigungen, als Komponist bekannt über die Grenzen Thüringens hinaus, Leiter des Kirchen- und Heinrich-Schütz-Chores,
Wuttke, Richard: organisierte viele Theateraufführungen für Schulhöhepunkte
Ulrici, Max: nach kurzer Zeit durch gewissenhafte Arbeit Vertrauen aller Kollegen und Eltern erworben, Wahl zum Schulleiter, 1933 abgelöst als Schulleiter durch Ortsgruppenleiter NSDAP Otto Schmidt
Schmidt, Otto: Ortsgruppenleiter NSDAP, Schulleiter, von Amerikanern 1945 sofort verhaftet;
 
Erntehilfe 1938. Flachsraufen auf dem Dürrenberg; Segelflugmodelle starten
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Schule und die Zeit 1900 - 1945
"Als Hitler 1933 zur Macht kam, nahmen in Bad Köstritz an der Schule 2 Lehrer ihren Dienst auf: Herr Otto Schmidt und Herr Kurt Tröger. Da Herr Ulrici nicht Mitglied der NSDAP wurde, mußte er seine Funktion als Schulleiter wiede aufgeben, und Herr Schmidt erhielt diese Aufgabe übertragen. Dieses Kollegium (7 Lehrer) blieb bis 1939 unverändert. Die Kollegen Braumann, Tröger und Wuttke wurden dann eingezogen. Nach der Auflösung der Schule Reichardtsdorf kam Herr Blumroth nach Bad Köstritz. Herr Tröger und Herr Braumann kehrten aus dem Krieg nicht zurück.
Als aktiver Vertreter der Faschisten Partei (im Krieg Ortsgruppenleiter) wurde Herr Schmidt 1945 sofort von den Amerikanern verhaftet; er lebte später in Westdeutschland. Als nominelle Mitglieder der Nazipartei mußten 1947 die Kollegen Merkel, Franke, Blumenroth und Wuttke ebenfalls aus dem Schuldienst austreten." (Schulchronik: Lehrerbesetzung an der Schule. S.8-9)
"Während unser Schulgebäude und der Unterrichtsbetrieb in ihm im 1. Weltkrieg weder Schaden noch wesentliche Störungen erlitten, machten sich der 2. Weltkrieg und seine Folgen nachteilig, ja schädigend bemerkbar. Es war ein tragisches Geschick, dass wir unser Schulhaus etwa zur selben Zeit räumen mussten, in der wir genau 50 Jahre vorher den schmucken Bau bezogen hatten. Die letzten Monate des schlimmsten und wahnsinnigsten aller bisherigen Kriege machten bei den täglich sich mehrmals wiederholenden Fliegeralarmen und den immer häufiger werdenden Tieffliegerangriffen die gänzliche Einstellung des Unterrichtes nötig. Anfang April 1945 musste das Schulhaus zwecks Aufnahme eines Teils der hiesigen Lazarettinsassen geräumt werden. Alle Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, Wandschmuck und dergleichen fanden in der Turnhalle Aufnahme, wobei  mancher Schaden und Verlust entstand. Vom 5. Mai bis 1. Juli war die amerikanische Besatzungstruppe nach ihrem am 13.April gegen 11.30 Uhr von Tautenhain her erfolgten Einmarsch in unser Städtchen in den Schulräumen und der Turnhalle
untergebracht. Auch dadurch waren Schäden und Verluste besonders an Lehrmitteln zu beklagen.
Nach Ausbesserung der wesentlichsten Schäden an den Gebäuden und Einrichtungsgegenständen für die sich unsere Stadtverwaltung in anerkennenswerter Weise mit aller Kraft und allen verfügbaren Mitteln einsetzte, konnte unser Schulhaus am 1.10.1945 seinem eigentliche Zwecke wieder dienstbar gemacht und der Unterricht zunächst für die Klassen 1 bis 4 und 7 und 8 wieder aufgenommen werden. Erst später wurden die Klassen 5 und 6 mit in den Unterricht einbezogen." (Merkel Schulchronik 1948) 
Die letzten 10 Jahre vor 1933 war Herr Ulrici Leiter der Einrichtung. Da er nicht Mitglied der NSDAP wurde, konnte er kein Leiter bleiben, wurde abgelöst, und die Funktion übernahm Herr Schmidt. Er war Schulleiter bis 1945, und nach Kriegsende übernahm Herr Ulrici für fünf Jahre wieder die Schule.
Von den 7 Lehrern, die nach 1933 an der Schule unterrichteten, sind Herr Erich Braumann und Herr Kurt Tröger als Soldaten aus dem II. Weltkrieg nicht zurückgekehrt. (R.Schmalfuß: Chronik der Schule von Bad Köstritz von 1933-1992)

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Alltag der Schule
o
Schul-Kommission zu Nr.327 K2 Gera, den 21.02.1919
Ministerium, Abteilung für Schulsachen

"Der Schulvorstand zu Köstritz bittet den Lehrer Preller, der die Rektorenprüfung abgelegt hat, von Ostern 1919 an mit der Leitung der dortigen Volksschule zu betrauen. Es fragt sich, ob die für die Demokratisierung der Volksschulverwaltung aufgestellten Grundsätze für die Anstellung der Schulleiter bereits maßgebend sein sollen. Wir bitten um Bescheid.
Gegen die Wahl Prellers haben wir Bedenken nicht zu erheben."
gez. Burkhard

Abschrift.
aus den Akten, betr. die Schule in Köstritz, Bd. I 1860 - Abt.B1, 1,Loc.II K, Nr. 33 (Bl. 268)
Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Treue dem, Lande Thüringen und seiner Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.
Köstritz, den 11. Januar 1921.

gez. Max Ulrici, Lehrer; Karl Sieber, Lehrer; Richard Wuttke, Lehrer; Erich Braumann, Lehrer.

 

Schulinspektion
Fürstliche Schulkommission Zu No. 1941 K. II Gera, den 16. Dezember 1913

Fürstliches Ministerium!
Bei den durch den mitunterzeichneten Bezirksschulinspektor vorgenommenen Revisionen der Volksschulen hat sich herausgestellt, daß die Lehrpläne einer Anzahl Schulen verschiedene .Mängel zeigen. So wird mancherorts der Religionsunterricht:
in zu viele Zweige zersplittert und so seiner einheitlichen Kraftwirkung beraubt. Anderwärts wird im Deutschen kein Gedicht besprochen und gelernt, dafür aber unnötiger Stoff aus der Sprachlehre behandelt; auch die Diktate und Aufsätze werden nicht überall in genügender Zahl und in bildender Weise angefertigt. Noch andere Schulen bilden im Rechenunterricht zu viele Abteilungen und vernachlässigen über dem schriftlichen das mündliche Rechnen, und die Ziele der einzelnen Abteilungen sind teils zu hoch, teils niedrig gesteckt. In anderen Schulen wiederum redet man im Geschichtsunterricht noch lang und breit über die alten Meder und Perser, während die neuere deutsche Geschichte zu kurz kommt, usw. Um diesen Mängeln abzuhelfen, und eine zeitgemäße Gestaltung der Auswahl und Anordnung des Lehrstoffes herbeizuführen, haben die beiden Bezirksschulinspektoren des Landes die beigefügten Richtlinien für die Lehrpläne der Volksschulen auf gestellt.
Die nach § 110, Absatz 12 des Volksschulgesetzes hinsichtlich des Lehrplans in Religion erforderliche Verständigung mit der Kirchenkommission hat stattgefunden.
Fürstliches Ministerium bitten wir gehorsamst, diese Richtlinien hochgeneigtest zu genehmigen und sie zur Beachtung bei der Aufstellung von Lehrplänen für die Volksschulen empfehlen zu wollen.
Gleichzeitig bemerken wir, daß eine Gliederung der Unterrichtsstoffe nach Monaten, die bisher vielfach nur auf dem Papier gestanden hat ohne sich praktisch durchführen zu lassen, nicht für nötig erachtet wird. Es dürfte genügen, wenn die Lehrstoffe der einzelnen Fächer nach Klassen oder Jahreskursen angeordnet und in diesen auf Schulhalbjahre verteilt werden. gez. Burkhard

 
1941, Sommerlager im Freibad Köstritz; Schüler erlernen das Schwimmen
Schwimmunterricht im Sommerbad  Juni 1941 Heilkräutersammlung 1938
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Stundenplan und Lerninhalte
1. Stundentafel von 1912 für eine achtstufige Schule

LEHRFÄCHER     Kl.

 VIII

VII

VI

V

IV

III

II

I

Religion

2

3

3

4

4

4

4

Deutsch

6

2

6

7

7

7

7

7

Rechnen, Raumlehre

3

6

3

4

4

4

5

6

Realien

.

.

.

4

4

5

5

5

Anschauung mit Heimatkunde und Singen

2

3

3

.

.

.

.

.

Schreiben

.

2

2

2

2

2

2

1

Zeichnen

.

.

.

2

2

2

2

2

Singen

.

.

1

2

2

2

2

2

Gesamtstundenzahl

13

16

18

24

25

26

27

27

Turnen

.

.

.

2

2

2

2

2

Weibliche Handarbeit

.

.

.

2

2

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Richtlinie für Lehrplan 26.01.1914 des Ministeriums in Gera
Rechnen. Ziel.
Fertigkeit und Sicherheit im Rechnen, namentlich im Kopfrechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen in Anwendung auf die Verhältnisse des bürgerlichen Lebens.

Lehrstoff.
1. Schuljahr. a) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-10 unter besonderer Berücksichtigung des Zerlegens und Ergänzens der Zahlen.
b) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 10-20.
2. Schuljahr. a) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-20 mit besonderer Übung der Zehnerübergänge.
b) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-100.
3. Schuljahr. a) Das kleine 1x1, 1 in 1 und 1 durch 1.
b) Erweiterung der Multiplikation und Division im Zahlenraum 1-100.
c) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-1000.
4. Schuljahr. a) zu Anfang jeder Rechenstunde Kopfrechen-Übungen im kleinen 1x1, 1 in 1 und 1 durch 1. Das Teilen mit Resten im Zahlenraum 1-100.

b) Kurze Wiederholung der Addition und Subtraktion im Zahlenraum 1-1000.
c) Multiplikation und Division in diesem Zahlenraum. Das große 1x1 mit den Zahlen 11, 12, 15 und 25.
5. Schuljahr. Die 4 Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlenraum. Sichere Beherrschung der schriftlichen Form.
6. Schuljahr. Die 4 Grundrechnungsarten mit mehrfach benannten Zahlen. Dreisatzaufgaben.
7. Schuljahr. Das Rechnen mit gemeinen und mit Dezimalbrüchen. Anwendung in Dreisatzaufgaben aus dem bürgerlichen Leben.
8. Schuljahr. Die bürgerlichen Rechnungsarten, besonders einfache und zusammengesetzte Dreisatzaufgaben, Prozent-, Zins-, Rabatt-, Gewinn- und Verlustrechnung.
Aufgaben zur Kranken-, Unfall- und Altersversicherung sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nötig sind, um den Schülern einen Einblick in die segensreiche Wirkung der Arbeiterschutzgesetzgebung zu vermitteln. Da, wo Fortbildungsschulen bestehen, sind diese Übungen der Fortbildungsschule zu überweisen.
Deutsch. Ziel.
Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Hinreichende Fertigkeit im sprachrichtigen und klaren Gedankenausdruck. Bekanntschaft mit solchen Erzeugnissen der deutschen Literstur, die vor anderen geeignet ist, in dem Schüler Freude am Schönen und Liebe zum engeren und weiteren Vaterlande zu wecken, seine Phantasie in gesunden Bahnen zu lenken, sein Gemüt zu erheben und seinen Charakter zu veredeln.

Lehrstoff.
a) Lesen.
Am Ende des 1. Schuljahres sollen die Kinder in der Regel imstande sein, kleine, leicht verständliche Lesestücke in deutscher Schreib- und Druckschrift richtig und einigermaßen sinngemäß betont zu lesen und Wörter und kleine Sätze in lauttreuer Schreibweise ab- und aufzuschreiben. Im 2. Schuljahr tritt zur deutschen Druckschrift die Lateinisch hinzu.
Auf der Mittelstufe sind die Übungen im lautrichtigen, geläufigen und sinnrichtigen betonten Lesen fortzusetzen. Die Oberstufe soll die Schüler zum fließenden und wohlklingenden Lesen führen. Neben dem Lesebuch kann gute volkstümliche Literatur als Lesestoff mit herangezogen werden. Auf verständige und sinnige Erfassung, sowie auf sprachliche Darstellung des Gelesenen ist Gewicht zu legen.
In den Mittel- und Oberklassen, wenn möglich auch noch früher, sind einige nach Inhalt und Form vorzügliche Gedichte auswendig zu lernen und ausdrucksvoll vorzutragen. Die Auswahl und Verteilung der memorierenden Stücke ist im Lehrplan anzugeben. Lebensvolle, dem kindlichen Verständnis angepaßte Mitteilungen über unsere hervorragendsten Dichter werden hier zugleich mitgegeben.
Die Übungen in der Sprachlehre, sowie alle schriftlichen Übungen sind so oft als nur möglich mit dem Lesestoff in Verbindung zu bringen.
b) Sprachlehre und Rechtschreibung.
Der gesamte Schulunterricht hat den Schülern unter nachdrücklicher Bekämpfung von Sprachfehlern an den richtigen mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Muttersprache zu gewöhnen. Doch sind daneben zum besseren Verständnis der Muttersprache und zur Läuterung des Sprachgefühls besondere Unterweisungen in der Sprachlehre nötig.
Die Sprachlehre darf niemals als Selbstzweck auftreten, sie ist lediglich Mitte zu dem Zwecke, die Kinder richtig sprechen und schreiben zu lehren. Nicht grammatisches Wissen, sondern praktisches Können ist zu erstreben.
Für die Einübung der Rechtschreibformen sind Ohr, Auge und Hand gehörig in Anspruch zu nehmen. Eine gute Aussprache ist für das Richtigschreiben von großer Bedeutung. Zur Unterstützung der Rechtschreibung und Zeichensetzung sind einige wichtige Regeln abzuleiten, einzuprägen und vielseitig zu üben. …
c) Aufsatz.
Wenn schon alle Fächer dazu beitragen sollen, die im Kinde schlummernde Sprachkraft zu wecken und in naturgemäßer Weise auszubilden, so hat sich doch der Aufsatzunterricht dieser Aufgabe in besonderer Weise zu unterziehen. Er soll die Schüler wenigstens so weit bringen, daß sie ihre Gedanken mündlich und schriftlich einigermaßen klar und richtig ausdrücken und bescheidenen Forderungen des praktischen Lebens genügen können. …

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Religionsunterricht: Trennung Schule - Kirche 1919
Beilage zu Nr. 58 des "Elsterthalboten"
Sonnabend, den 20. Juli 1901
"
Der Kirchschullehrer
Zwischen einem Kirchschullehrer und einem Lehrer an mehrklassigen oder städtischen Schulen ist, was Dienstpflichten anlangt, ein großer Unterschied. Abgesehen vom Schuldienst, der schon da viel mühevoller ist, wo der Lehrer
an ein- oder zweiklassigen Schulen die Kinder von 6.-14. Lebensjahren allein zu unterrichten und zu fördern hat, lasten auf den Schultern eines Kirchschullehrers noch eine Masse Pflichten, die die alte Küsterschule als Erbstück längst vergangener Zeiten ihm überlassen hat. Nicht überall wird ihm dafür eine entsprechende Entschädigung gewährt. In manchen Kirchbehörden bekommt z. B. der Bälgetreter für seine Dienstleistungen mehr Gehalt, als der Lehrer für das Orgelspiel. Daher regen sich in allen Ländern die Lehrer und wünschen eine Umgestaltung der Kirchendienstverhältnis, und mit Recht; denn es ändern sich nun mal die Zeiten. So werden die Lehrer … zur nächsten Hauptversammlung einen Beschluß fassen.
"Der Kirchendienst ist vom Schuldienst zu trennen, denn -außer dem historischen - liegt ein innerer Grund nicht vor, daß der Lehrer den musikalischen Teil des Gottesdienstes besorgen müsse … Falls der Lehrer den Kirchendienst übernommen hat, sollten die kirchlichen Geschäfte nie den Schulbetrieb stören."
Darüber wird wohl noch mancher Tropfen ins Meer fließen; denn Schulreform gleicht einem Karren, der nur langsam von der Stelle zu bringen ist."
Klassenfoto 1939 vor dem Eingang der Bergschule

Klassenfoto Bergschule 12.04.1939

"Christliche Volksgenossen!
Man plant in unserem Volkstaat, den Religionsunterricht aus der Schule zu entfernen und durch einen bloßen Sittenunterricht zu ersetzen. Das ist aber kein Ersatz für alles das, was die christliche Religion den Herzen unserer Jugend zu geben imstande ist. Wer unsere Kinder lieb hat, muß sich darum, soIange es noch Zeit ist, mit allen Kräften
gegen diesen Plan wehren.
Die beiliegende Eingabe an unsern Staatsrat und Volksrat tritt für Erhaltung des christlichen Religionsunterrichtes
in den Schulen ein. Unterzeichnet sie alle und bewegt Euere Freunde und Bekannten, dies gleichfalls zu tun!
Greiz, im Juni 1919 Die
Vereinigung zur Förderung des kirchlichen Lebens."
 
"Der christliche Elternbund für Thüringen
fordert nachdrücklich nach wie vor die gesetzliche Sicherstellung der christlichen Schule durch ein Reichsschulgesetz, das nun baldigst von dem neugewählten Reichstage fertiggestellt werden muß. Der christliche Elternbund von Thüringen ist sich bewußt, daß er mit seinem Festhalten
an der christlichen Haus- und Schulerziehung den Volkswillen vertritt. Besuchen doch die weltlichen Schulen Großberlins, die in allen Vororten Berlins errichtet sind, nur 6% der Schulkinder (1. November 1923 303000 Schulkinder, davon besuchen 18291 die weltliche Schule).
Die gesetzliche Regierung Regelung der Schule muß schnell erfolgen, weil die Elternschaft der Meinung ist, dass unsere Schulen infolge der schwankenden Verhältnisse der letzten Jahre an Leistungsfähigkeit und erzieherischem und unterrichtlichem Gebiet eingebüßt haben.
Nur eine ernste und gediegene christliche Erziehung unserer Jugend sichert uns den Aufstieg und die Zukunft unseres deutschen Volkes."
"Sehr geehrter Herr Pfarrer !
Nachdem wir die Sammlung von beinahe 28 000 Unterschriften in Reuss ä. L. abgeschlossen haben, möchten wir nunmehr auch die Arbeit zum Abschluss bringen, die wir auf Wunsch für die Jüngere Linie mit übernommen hatten. Wir bitten Sie daher, umgehend die noch nicht abgesandten Listen mit den Unterschriften an Herrn Fabrikant Franz Wagner, Greiz, Postfach 51 gelangen zu lassen. Sollten Sie dazu wider Erwarten nicht in der Lage sein, so dürfen wir die Bitte hinzufügen, dass Sie dann selbst für die Übermittelung der Listen an den Volksrat Sorge tragen wollen.
Es dürfte auch nach den Verhandlungen des Volksrates am 16. Juli nicht überflüssig sein zu bezeugen, dass ein sehr grosser Teil der Bevölkerung des . gesamten Volksstaates Reuss mutig und entschieden für die Erhaltung des christlichen Religions-Unterrichtes in den Schulen eintritt.
Für Mitteilung des Ergebnisses der Unterschriftensammlung in Ihren Gemeinden würden wir dankbar sein.

Hochachtungsvoll!
Die Vereinigung zur Förderung des kirchlichen Lebens
Professor Richter Greiz, den 23. Juli 1919"

 

Schulordnung 1909 (Auszug)
§ 18.
Der Ortslehrerausschuß
1. Wenn in einem Ort Schulen verschiedener Schulgruppen vorhanden sind, muß ein gemeinsamer Ortslehrerausschuß gegründet werden.
2. Der Ortslehrerausschuß setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Gruppenlehrerausschüsse (§ 13). Soweit Gruppenlehrerausschüsse fehlen, weil einzelne Schulgruppen nur durch eine Einzelschule vertreten sinb, gehören der Schulleiter und eine von der Lehrerversammlung der Einzelschule gewählte Lehrperson dem OrtsIehrerausschuß an.
3. Der Ortsschulleiter (§ 21) ist der Vorsitzende des Ortslehrerausschusses. Er muß den Ortslehrerauschuß einberufen, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder beantragt.
§19.
Der Ortselternbeirat
1. Wenn in einem Ort Allgemeinschulen verschiedener Schulgruppen (Allgemeinpflichtschulen und Allgemeinwahlschulen) vorhanden sind, muß ein gemeinsamer Ortselternbeirat gebildet werden.
2. Der Ortselternbeirat setzt zusammen aus den Mitgliedern der Gruppenelternbeiräte (§ 14). Soweit Gruppenelternbeiräte fehlen, weil eine AIlgemeinschulgruppe nur durch eine Einzelschule vertreten ist, gehören der Vorsitzende des EIternbeirates und ein vom Elternbeirat der Einzelschule gewähltes Mitglied dem OrtseIternbeirat an.
3. Der Ortselternbeirat wählt sich einen Vorsitzenden. Dieser muß den Ortselternbeirat einberufen, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder beantragt.
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Erste Klasse 24.08.1942
Klassenfoto 1942 vor dem Eingang der Bergschule
Bildschirmauflösung. 1024x768; PM032005